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Vorwort zum Rundschreiben 01/2018

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

seit unserem letzten Newsletter ist die Zeit wie im Flug schon wieder vergangen.

Mit Einführung des § 2 b UStG ist Dank der Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 vorübergehend wieder etwas Ruhe in der Verwaltung hinsichtlich der Steueränderungen eingekehrt.

Es darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die notwendigen Schritte zur Umstellung nicht in den letzten Monaten oder Wochen vor Fristablauf neben den alltäglichen Aufgaben gelöst werden können. Durch die zahlreichen und unterschiedlichen komplexen Fallgestaltungen in der Praxis wird jede Kommune rechtzeitig sprichwörtlich anpacken müssen. Es gilt, sämtliche Positionen im Haushalt unter Hinzuziehung von Verträgen und Satzungen zu beurteilen bzw. unter die Lupe zu nehmen.

Jegliche kommunale Zusammenarbeit, sei es durch privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen ist steuerlich auf den Prüfstand zu stellen.
Bereits heute haben vereinzelt Gemeinden oder Städte den Weg des § 2 b UStG beschritten, um durch eine aktive Steuergestaltung, oft im Zusammenhang stehend mit Baumaßnahmen, in den Genuss des Vorsteuerabzugs zu gelangen.

Die unterschiedlichen, teilweise widersprüchlichen Rechtsprechungen und Aufsätze in der Literatur lassen vermuten, dass viele steuerliche Sachverhalte künftig durch die Finanzgerichte, den Bundesfinanzhof oder letztendlich durch den europäischen Gerichtshof entschieden werden. Letzterer hat bereits in den vergangenen Jahren bis jüngst zahlreiche wegweisende Urteile im Bereich des Public Sector gefällt.

Bei den von uns durchgeführten Steuerseminaren herrschte trotz der anspruchsvollen Thematik reges Interesse an den steuerlichen Folgen des § 2b UStG und der Gestaltungsmöglichkeiten.

Durch die unterschiedlichen Aufgabenbereiche einer juristischen Person des öffentlichen Rechts und des immer komplizierter werdenden Steuerrechts tauchen in der Praxis zahlreiche Fragen auf - wir beantworten Ihre Fragen jederzeit gerne

Ihre Ansprechpartner

Achim Haider
Dipl.Kaufmann (Univ.)
Steuerberater

Alfred Hegele
Steuerberater

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