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Vorwort zum Rundschreiben 01/2017

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben überreichen wir Ihnen unseren Newsletter 01/2017.

Ziel ist es, Sie künftig mehrmals im Jahr über die aktuellen steuerlichen Themen zu informieren.

Natürlich gibt es neben dem Steuerrecht zahlreiche Themen, die von der öffentlichen Hand zu bewältigen sind. Erwähnt sei hier die Entwicklung der Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge, ausgelöst durch die Novelle des KAG, die in weiten Teilen zum 1. April 2016 in Kraft getreten ist, oder die Schaffung von Baurecht durch die Ausweisung von „Urbanen Gebieten“. Der Gesetzesentwurf hierfür wurde am 30.11.2016 im Bundeskabinett verabschiedet, der Bundestag hat im März 2017 zugestimmt.

Durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes hat sich jedoch unausweichlich jede Gemeinde, Stadt, Zweckverband oder Kommunalunternehmen verstärkt mit steuerlichen Fragen auseinanderzusetzen.

In dieser Ausgabe behandeln wir kurz den Dauerbrenner § 2b UStG und Fragen zu dauerdefizitären Einrichtungen, die sich aufgrund der aktuellen Rechtsprechung aufdrängen. Auf Seite 4 bezieht unser Kooperationspartner Dr. Franz Diringer vom Institut für Kommunalmanagement in einem Gastkommentar Stellung zu Trends in der europäischen Harmonisierung des Haushalts- und Rechnungswesens.

Auf die Themen "Tax Compliance" und die "Zuordnung bei gemischt genutzen Wirtschaftsgütern" werden wir in unseren nächsten Ausgaben des KST-Newsletter eingehen. Ein eigenes Kapitel wird dabei die Problematik der "Kapitalertragsteuer bei Verlustbetrieben und die Führung des steuerlichen Einlagenkontos" sein.

Durch die unterschiedlichen Aufgabenbereiche einer juristischen Person des öffentlichen Rechts und des immer komplizierter werdenden Steuerechts tauchen in der Praxis zahlreiche Fragen auf - wir beantworten Ihre Fragen jederzeit gerne!

Ihre Ansprechpartner

Achim Haider
Dipl.Kaufmann (Univ.)
Steuerberater

Alfred Hegele
Steuerberater

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