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Wetten, dass…? von Dipl.-Kfm. Dr. Franz Diringer, inkom GmbH

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Die Innenministerkonferenz hat bereits im Jahr 2003 (auf der denkwürdigen Sitzung am 21. November 2003 in Jena)1 den Übergang von der Kameralistik zu einem kaufmännisch orientierten Haushalts- und Rechnungswesen für Kommunen beschlossen. Mit Ausnahme von Bayern und Thüringen haben die Kommunen in allen anderen Bundesländern die kommunale Doppik eingeführt.

Interessant – und in Bayern peinlich verschwiegen – mag in diesem Zusammenhang sein, dass unsere österreichischen Nachbarn mit einer Verordnung des Finanzministeriums vom Oktober 2015 für alle Gemeinden die Doppik einführen. Kleinere Kommunen müssen danach die neuen, an internationalen Rechnungslegungsstandards orientierten Vorschriften erstmals auf Veranschlagung (Haushalt) und Rechnungsabschluss (Jahresrechnung) des Finanzjahres 2019 anwenden. So schnell kann das gehen…

Auf die höchst spannende Frage, wie es dazu kam, dass in Bayern fünfzehn Jahre nahezu ungenutzt vergingen, soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden. Brisant an der Sache ist, dass die Umstellung des kommunalen Rechnungswesens keine rein bayerische Angelegenheit ist – sondern eine europäische Dimension hat.

Der Rat der Europäischen Union hat am 8. November 2011 fünf Verordnungen und eine Richtlinie (Richtlinie 2011/85/EU) erlassen. Diese sechs Dokumente werden in der Fachwelt seither phantasievoll als „Sixpack“ bezeichnet. Das mit dieser Richtline geforderte öffentliches Rechnungswesen sollte „…mindestens eine Gesamtbilanz sowie die Gesamteinnahmen und die Gesamtausgaben umfassen.“ (Nr. (7) der Begründung). Dadurch soll einerseits die Transparenz der öffentlichen Haushalte in den Mitgliedstaaten gewährleistet werden und gleichzeitig sollen verlässliche Daten für die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung geliefert werden. Obwohl ganz viele, die in Kommunalpolitik und -verwaltung Verantwortung tragen, weil sie (!) nichts davon mitbekommen, glauben das Thema wäre erledigt, muss man sagen: „Das EPSAS-Projekt macht derzeit große Fortschritte.“2 Insider3 geben aufgrund ihrer Einschätzung der weiteren Entwicklung, Kommunen folgende Empfehlungen:

  • Bis ca. 2020 sollte die freiwillige Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf IPSAS (d.h. International Public Secotor Accounting Standards) abgeschlossen sein. Um die vorherige Umstellung auf Doppik werden die Kommunen dabei nicht herumkommen.
  • Bis ca. 2025 sollte dann die stufenweise Einführung der EPSAS (=European Public Sector Accounting Standards) abgeschlossen sein.

„Auch wenn im Zeitplan von Eurostat keine Jahreszahlen genannt werden, ist davon auszugehen, dass die Einführung der EPSAS zum Ende des Jahres 2025 abschlossen werden soll.“4…Wetten, dass?


1 Vgl. Beschlussniederschrift über die 173. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder am 21. November 2003 in Jena zu TOP 26: Reform des Gemeindehaushaltsrechts; Von einem zahlungsorientierten zu einem ressourcenorientierten Haushalts- und Rechnungswesen.

2 Hilgers, D., Wagner, K. (2016): Großbritannien geht, EPSAS kommt? Über die Einführung europäischer Rechnungslegungsstandards, in: Forum Public Management, Nr. 2/2016, S. 14-16.

3 Vgl. Müller-Marqués Berger, Th. (2016): Was bedeutet EPSAS für die Kommunen und wie können und sollten sich Kommunen vorbereiten? Vortrag beim Niedersächsischen Städtetag am 15.03.2016.

4 Hilgers. D., Wagner, K. (2016).

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