Steuerberatung für Städte, Stadtwerke, Kommunalunternehmen, Gemeinden, Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften
Zuverlässiger Service mit partnerschaftlicher Zusammenarbeit
Wir sind spezialisiert auf Städte, Stadtwerke, Kommunalunternehmen, Gemeinden, Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften.
Unser Team kümmert sich unter partnerschaftlicher Zusammenarbeit um Ihre steuerlichen Belange.
Unsere Arbeit fußt auf Jahrelang aufgebauter Kompetenz im Umgang mit Kommunen.
Viele unserer Mandanten fanden über die Beratung zum Haushaltscheck §2 UStG zu unserer Kanzlei und werden seitdem steuerlich von uns betreut.
Wir erstellen Jahresabschlüsse für Regie- und Eigenbetriebe, GmbHs, Kommunalunternehmen sowie Eigengesellschaften (AdöR). Zudem kümmern wir uns um alle notwendigen Steuererklärungen, einschließlich Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Kapitalertragsteuer.
Unser Fokus liegt auf der steuerlichen Beratung im kommunalen Bereich, insbesondere beim Haushaltsscreening nach § 2b UStG. Wir entwickeln Strategien zur Umsatzsteuergestaltung, optimieren den Vorsteuerabzug und beraten bei der Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA).
Wir prüfen Steuerbescheide, führen Rechtsbehelfsverfahren, Klagen und unterstützen bei Gesprächen mit der Finanzverwaltung. Darüber hinaus begleiten wir unsere Mandanten professionell bei Selbstanzeigen.
Wir führen Seminare, Informationsveranstaltungen für Bürgermeister, Kämmerer, Geschäftsstellenleiter im Bereich des Steuerwesen durch.
„Es gibt nur zwei Dinge, die für einen Politiker schwer zu erklären sind: eine Niederlage und eine Steuerreform.“
Winston Churchill
(1874–1965)
Weil persönliche Beratung und Erfahrung zählen
Die öffentliche Hand ist mehr denn je wie ein Unternehmen zu führen. Dabei ist ein steuerlicher Rat aufgrund der Gesetzgebung unerlässlich. Wir als Ihr Partner stehen Ihnen mit Rat und Tat in allen Steuerangelegenheiten zur Seite.
Haben Sie Beratungsbedarf? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Für Beratungsgespräche besuchen wir Sie gerne in Ihrer Gemeinde.