Wir unterstützen Sie beim Screening
Verlängerung der Frist bis Ende 2026
Mit Verkündung des Jahressteuergesetzes 2024 am 5. Dezember 2024 wurde die Übergangsregelung zu § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) um weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Der Übergangszeitraum, der bislang am Jahresende 2024 enden sollte, ist damit ausgedehnt.
Seit der Neuregelung des § 2b UStG (Übergangsregelung bis Ende 2026) wird geprüft, ob Kommunen und ihre Einrichtungen umsatzsteuerlich als Unternehmer gelten. Dafür bieten wir ein „Haushaltsscreening“ an, also eine systematische Durchsicht aller Haushaltsposten, um mögliche steuerbare Umsätze zu identifizieren.
„Es gibt nur zwei Dinge, die für einen Politiker schwer zu erklären sind: eine Niederlage und eine Steuerreform.“
Winston Churchill
(1874–1965)
Weil persönliche Beratung und Erfahrung zählen
Die öffentliche Hand ist mehr denn je wie ein Unternehmen zu führen. Dabei ist ein steuerlicher Rat aufgrund der Gesetzgebung unerlässlich. Wir als Ihr Partner stehen Ihnen mit Rat und Tat in allen Steuerangelegenheiten zur Seite.
Haben Sie Beratungsbedarf? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Für Beratungsgespräche besuchen wir Sie gerne in Ihrer Gemeinde.