Die Steuerberatung für Kommunen
Steuergesetze machen auch vor Gemeinden, Zweckverbänden und Verwaltungsgemeinschaften nicht halt.
Die öffentliche Hand ist mehr denn je wie ein Unternehmen zu führen. Dabei ist ein steuerlicher Rat aufgrund der Gesetzgebung unerlässlich.
Wir sind spezialisiert auf Kommunale Steuerberatung und stehen Ihnen bei allen Angelegenheiten zur Seite.
Kommunal - Regional - Digital
Gemeinsam mit unseren Mandanten finden wir Steuerlösungen nach Maß, die sämtliche relevanten steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekte in der steuerlichen Beratung von Gemeinden, Kommunen und Zweckverbänden auf den Punkt bringen.
Als Steuerberater unterstützen wir juristische Personen des öffentlichen Rechts in allen steuerlichen Belangen.
Besonders schätzen unsere Mandanten unsere Erfahrung bei Haushaltschecks nach § 2b UStG.
Wir sind spezialisiert auf Haushaltschecks nach § 2b UStG und unterstützen Sie mit unserer Erfahrung bei der Umsetzung.
Wir führen Seminare, Informationsveranstaltungen für Bürgermeister, Kämmerer, Geschäftsstellenleiter im Bereich des Steuerwesen durch.
Wir erstellen Jahresabschlüsse für Regie- und Eigenbetriebe, GmbHs, Kommunalunternehmen sowie Eigengesellschaften (AdöR). Zudem kümmern wir uns um alle notwendigen Steuererklärungen, einschließlich Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Kapitalertragsteuer.
Unser Fokus liegt auf der steuerlichen Beratung im kommunalen Bereich, insbesondere beim Haushaltsscreening nach § 2b UStG. Wir entwickeln Strategien zur Umsatzsteuergestaltung, optimieren den Vorsteuerabzug und beraten bei der Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA).
Wir prüfen Steuerbescheide, führen Rechtsbehelfsverfahren, Klagen und unterstützen bei Gesprächen mit der Finanzverwaltung. Darüber hinaus begleiten wir unsere Mandanten professionell bei Selbstanzeigen.
Neuigkeiten aus unserer Kanzlei
Durch die jahrzehntelange Erfahrung und die enge Verbindung zur kommunalen Praxis, insbesondere durch die Tätigkeit von Alfred Hegele als Marktgemeinderat, kennen wir die speziellen Anforderungen des kommunalen Haushalts aus erster Hand.
Bereits 1997 war unsere Mutterkanzlei Hegele & Partner mit dem Ziel des Vorsteuerabzugs im Rahmen der Vermögensverwaltung (Verpachtung) für eine Gemeinde beim Bundesfinanzhof.
Dieses Urteil wird bis heute in der Fachpresse als mit entscheidend zitiert, nachdem der EuGH hier letztmalig seine bisherige Rechtsprechung verteidigt hat.
Unsere Expertise ist besonders im Rahmen des Haushaltsscreenings gemäß § 2b UStG von unschätzbarem Wert.