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Kommunale in Nürnberg

Besuchen Sie uns vom 22. - 23. Oktober 2025 an unserem Stand auf der Kommunale in Nürnberg, der bundesweiten Fachmesse für Kommunalbedarf.
Halle 9 / Standnummer 9-566

Haushaltscheck nach § 2b UStG bis 31.12.2026

Die Anwendung des § 2b UStG wurde um zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2026 verlängert. Sind Sie schon konform?
Weitere Informationen

KST Steuerberatungsgesellschaft mbH

Die Steuerberatung für Kommunen


Steuergesetze machen auch vor Gemeinden, Zweckverbänden und Verwaltungsgemeinschaften nicht halt.

Die öffentliche Hand ist mehr denn je wie ein Unternehmen zu führen. Dabei ist ein steuerlicher Rat aufgrund der Gesetzgebung unerlässlich.

Wir sind spezialisiert auf Kommunale Steuerberatung und stehen Ihnen bei allen Angelegenheiten zur Seite.

Unsere Kompetenzen

Kommunal - Regional - Digital


Gemeinsam mit unseren Mandanten finden wir Steuerlösungen nach Maß, die sämtliche relevanten steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekte in der steuerlichen Beratung von Gemeinden, Kommunen und Zweckverbänden auf den Punkt bringen.

Als Steuerberater unterstützen wir juristische Personen des öffentlichen Rechts in allen steuerlichen Belangen.

Besonders schätzen unsere Mandanten unsere Erfahrung bei Haushaltschecks nach § 2b UStG.

Mehr Informationen zum HaushaltscheckWeitere Leistungen für Kommunen

Wir sind spezialisiert auf Haushaltschecks nach § 2b UStG und unterstützen Sie mit unserer Erfahrung bei der Umsetzung.

Rundschreiben

Neuigkeiten aus unserer Kanzlei


Newsletter 2023

18. Januar 2023

KST Steuerberatungsgesellschaft mbH – Rundschreiben (Zusammenfassung)

Newsletter 2021

31. Mai 2021

KST Steuerberatungsgesellschaft mbH – Rundschreiben (Zusammenfassung)

Newsletter 2020

8. Mai 2020

KST Steuerberatungsgesellschaft mbH – Rundschreiben (Zusammenfassung)

Newsletter 2019

25. Mai 2019

KST Steuerberatungsgesellschaft mbH – Rundschreiben (Zusammenfassung)

Unsere Stärke: Erfahrung


Durch die jahrzehntelange Erfahrung und die enge Verbindung zur kommunalen Praxis, insbesondere durch die Tätigkeit von Alfred Hegele als Marktgemeinderat, kennen wir die speziellen Anforderungen des kommunalen Haushalts aus erster Hand.

Bereits 1997 war unsere Mutterkanzlei Hegele & Partner mit dem Ziel des Vorsteuerabzugs im Rahmen der Vermögensverwaltung (Verpachtung) für eine Gemeinde beim Bundesfinanzhof.

Dieses Urteil wird bis heute in der Fachpresse als mit entscheidend zitiert, nachdem der EuGH hier letztmalig seine bisherige Rechtsprechung verteidigt hat.

Unsere Expertise ist besonders im Rahmen des Haushaltsscreenings gemäß § 2b UStG von unschätzbarem Wert.

Über uns