Kommunale Steuerberatung

Steuergesetze machen auch vor Gemeinden, Zweckverbänden und Verwaltungsgemeinschaften nicht halt.

Umsatzsteuer

Körperschaftsteuer

Kapitalertragsteuer

Seit dem Kalenderjahr 2002 können Gewinne bei Eigenbetrieben, aber auch bei Regiebetrieben der Kapitalertragsteuer unterliegen.

Bei Regiebetrieben gilt der Gewinn an die Kommune als verwendet und löst Kapitalertragsteuer von 15 % aus.

Die Ausschüttungsfiktion gilt nur bei bestimmten Umsatz- bzw. Gewinngrenzen.