Wir ziehen um

Ab März 2026 finden Sie uns in neuen Räumlichkeiten. Lernen Sie mehr darüber kennen.

KST Steuerberatungsgesellschaft mbH zieht an neue Adresse

Wir stellen unser neues Büro vor.

Kommunale in Nürnberg

Wir waren auf der Kommunale 2025 in Nürnberg und konnten viele interessante Gespräche führen. In unserem neuesten Newsbeitrag haben wir für Sie zusammengefasst, welche Eindrücke und Erkenntnisse wir von der Messe mitgenommen haben.

Rückblick auf die Kommunale 2025

Innovationen und steuerliche Herausforderungen für Kommunen - Deutschlands größte Fachmesse und Kongress für Kommunalbedarf 2025

Haushaltscheck nach § 2b UStG bis 31.12.2026

Die Anwendung des § 2b UStG wurde um zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2026 verlängert. Sind Sie schon konform?

KST Steuerberatungsgesellschaft mbH

Die Steuerberatung für Kommunen


Steuergesetze machen auch vor Gemeinden, Zweckverbänden und Verwaltungsgemeinschaften nicht halt.

Die öffentliche Hand ist mehr denn je wie ein Unternehmen zu führen. Dabei ist ein steuerlicher Rat aufgrund der Gesetzgebung unerlässlich.

Wir sind spezialisiert auf Kommunale Steuerberatung und stehen Ihnen bei allen Angelegenheiten zur Seite.

Unsere Kompetenzen

Kommunal - Regional - Digital


Gemeinsam mit unseren Mandanten finden wir Steuerlösungen nach Maß, die sämtliche relevanten steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekte in der steuerlichen Beratung von Gemeinden, Kommunen und Zweckverbänden auf den Punkt bringen.

Als Steuerberater unterstützen wir juristische Personen des öffentlichen Rechts in allen steuerlichen Belangen.

Besonders schätzen unsere Mandanten unsere Erfahrung bei Haushaltschecks nach § 2b UStG.

Mehr Informationen zum HaushaltscheckWeitere Leistungen für Kommunen

Rundschreiben

Neuigkeiten aus unserer Kanzlei


KST Steuerberatungsgesellschaft mbH zieht an neue Adresse

Wir stellen unser neues Büro vor.

Rückblick auf die Kommunale 2025

Innovationen und steuerliche Herausforderungen für Kommunen - Deutschlands größte Fachmesse und Kongress für Kommunalbedarf 2025

Newsletter 2023

Aktuelle Entwicklungen zu § 2b UStG mit Verlängerung der Übergangsfrist, steuerliche Behandlung von Umsätzen der Elternbeiräte sowie Hinweise zu Verpachtungsbetrieben und Vorsteuerabzug in Kommunen.

Newsletter 2021

Steuerliche Hinweise zu Raumüberlassungen für Impfzentren, Vorsteuerabzug bei Kurortgemeinden, Hauswasseranschlüssen und Forstwirtschaft sowie aktuelle Entwicklungen zur Anwendung des § 2b UStG.

Newsletter 2020

Rückblick auf die Fachmesse KOMMUNALE Nürnberg mit Schwerpunkten zu § 2b UStG, Haushaltsscreening und Tax Compliance, aktuellen Entwicklungen zur Gesetzgebung und interkommunalen Zusammenarbeit sowie Auswirkungen von COVID-19 auf Kommunalverwaltungen.

Newsletter 2019

Aktuelle Entwicklungen zu EPSAS und § 2b UStG, steuerliche Risiken und Handlungsempfehlungen für Kommunen, insbesondere zu Haushaltsscreening, Verpachtungsbetrieben und Umsatzsteuerfragen.

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Unsere Stärke: Erfahrung


Durch die jahrzehntelange Erfahrung und die enge Verbindung zur kommunalen Praxis, insbesondere durch die Tätigkeit von Alfred Hegele als Marktgemeinderat, kennen wir die speziellen Anforderungen des kommunalen Haushalts aus erster Hand.

Bereits 1997 war unsere Mutterkanzlei Hegele & Partner mit dem Ziel des Vorsteuerabzugs im Rahmen der Vermögensverwaltung (Verpachtung) für eine Gemeinde beim Bundesfinanzhof.

Dieses Urteil wird bis heute in der Fachpresse als mit entscheidend zitiert, nachdem der EuGH hier letztmalig seine bisherige Rechtsprechung verteidigt hat.

Unsere Expertise ist besonders im Rahmen des Haushaltsscreenings gemäß § 2b UStG von unschätzbarem Wert.

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